1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.
2. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot von der Auftragnehmerin, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote von der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich.
3. “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
4.Die Auftragnehmerin ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
5. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes oder Zusendung des Auftrages zustande.
II. Nutzungs- und Urheberrecht
1. Das Urheberrecht der Fotografien liegt immer bei der Fotografin.
2.Die Auftragnehmerin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.
3.Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
4.Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein, egal welcher Form, durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin erfolgen. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
5. Bei der Verwendung der Fotografien für den privaten Gebrauch in Online– und Printmedien ist die Fotografin als Urheberin der Fotografien zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
6. Die Auftragnehmerin darf die Fotografien für sein Portfolio (Website, Social Media, Mappen, Werbematerial, Messen, Magazine) verwenden, sofern eine Genehmigung des Kunden erteilt wurde.
7. Die Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt nicht.
III. Vergütung
1. Für die Erstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Mieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum der Auftragnehmerin.
3. Die Zahlung erfolgt per Überweisung binnen 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
4. Bei Buchungen von Hochzeitsreportagen ist eine Anzahlung von 30% bei Vertragsabschluss zu zahlen. Der Restbetrag zuzüglich Anfahrtskosten und Extra Leistungen wird nach der Hochzeit in Rechnung gestellt.. Bei Portrait-, Paar, oder Familienaufnahmen ist der volle Betrag per Rechnung nach dem Shooting zu zahlen.
5. Fällige Rechnungen sind binnen 10 Tagen und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, falls nicht anders Vereinbart, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
6. Falls der Kunde bei einer Hochzeitsreportage die Arbeit des Auftragnehmers verlängern möchte, so erhält die Auftragnehmerin pro angefangene Stunde 200 Euro. Falls der Kunde bei einem Portrait-, Paar- oder Familienshooting die Arbeit der Auftragnehmerin verlängern möchte, so erhält der Auftragnehmer pro angefangene halbe Stunde 100 Euro..
IV. Haftung
1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Auftragnehmerin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen.
4. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Auftragnehmerin bestätigt worden sind. Die Auftragnehmerin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) keine Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
6. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien bei der Auftragnehmerin eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
V. Stornierungsfristen
1. Bei Absage des Auftraggebers: Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird bei Hochzeiten eine Terminreservierungsgebühr in Höhe der Anzahlung einbehalten, oder fällig. Bei einer Stornierung ab 30 Tagen vor der Hochzeit wird jedoch insgesamt 70% des Gesamtbetrags fällig.
Bei sämtlichen anderen Shootings werden bei Vertragsrücktritt oder Terminabsagen 30% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an die Auftragnehmerin gezahlt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
Im Falle des Eintreten von Krankheiten, Verkehrsunfällen, Umwelteinflüssen oder ähnliches, die nicht in der Macht des Auftraggebers liegen, ist die Verschiebung des Termins möglich.
2. Bei Absage der Auftragnehmerin: Die Auftragnehmerin behält sich vor, jederzeit, auch bereits gebuchte Leistungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen. Im Falle der Absage der Auftragnehmerin wird der bereits gezahlte Betrag vollständig erstattet. Im Falle der Verlegung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, von dem er binnen einer Woche nach Verlegung Gebrauch machen muss.
VI. Bearbeitung
1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
2. Die nachträgliche Bearbeitung von Fotografien der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, Anwendungen von Filtern und Presets.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Fotografien der Fotografin im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
VII. Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
VIII. Wiederruf
Widerrufsbelehrung für Verträge, bei denen eine Dienstleistung erbracht wird ist die Auftragnehmerin im Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber der Auftragnehmerin mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren.