AGB

allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Vertragspartnerin ist:
Marisa Putz
MARISAFOTOGRAFIERT

1. Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle der Fotografin erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­sprochen. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.

2. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot von der Auftragnehmerin, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote von der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich.

3. “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

4.Die Auftragnehmerin ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

5. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes oder Zusendung des Auftrages zustande.


II. Nutzungs- und Urheberrecht

1. Das Urhe­ber­recht der Fotografien liegt immer bei der Fotografin.

2.Die Auftragnehmerin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.

3.Die Nutzungsrechte gehen erst über nach voll­ständi­ger Bezahlung des Hon­o­rars an die Fotografin.

4.Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein, egal welcher Form, durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin erfolgen. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.

5. Bei der Ver­wen­dung der Fotografien für den privaten Gebrauch in Online– und Print­me­dien ist die Fotografin als Urhe­berin der Fotografien zu nen­nen. Eine Ver­letzung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

6. Die Auftragnehmerin darf die Fotografien für sein Portfolio (Website, Social Media, Mappen, Werbematerial, Messen, Magazine) verwenden, sofern eine Genehmigung des Kunden erteilt wurde.

7. Die Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder) an den Auf­tragge­ber erfolgt nicht.


III. Vergütung

1. Für die Erstellung der Fotografien wird ein Hon­o­rar als Stun­den­satz, Tages­satz oder eine vere­in­barte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spe­sen, Req­ui­siten, Mieten etc. sind sofern nicht anders vere­in­bart, vom Auf­tragge­ber zu tragen.

2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum der Auftragnehmerin.

3. Die Zahlung erfolgt per Überweisung binnen 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung.

4. Bei Buchungen von Hochzeitsreportagen ist eine Anzahlung von 30% bei Vertragsabschluss zu zahlen. Der Restbetrag zuzüglich Anfahrtskosten und Extra Leistungen wird nach der Hochzeit in Rechnung gestellt.. Bei Portrait-, Paar, oder Familienaufnahmen ist der volle Betrag per Rechnung nach dem Shooting zu zahlen.

5. Fäl­lige Rech­nun­gen sind binnen 10 Tagen und ohne Abzug zu zahlen. Der Auf­tragge­ber gerät in Verzug, falls nicht anders Vereinbart, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­forderung begle­icht. Der Fotografin bleibt vor­be­hal­ten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fäl­ligkeit zuge­hen­den Mah­nung zu einem früheren Zeit­punkt herbeizuführen.

6. Falls der Kunde bei einer Hochzeitsreportage die Arbeit des Auftragnehmers verlängern möchte, so erhält die Auftragnehmerin pro angefangene Stunde 200 Euro. Falls der Kunde bei einem Portrait-, Paar- oder Familienshooting die Arbeit der Auftragnehmerin verlängern möchte, so erhält der Auftragnehmer pro angefangene halbe Stunde 100 Euro..


IV. Haftung

1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Auftragnehmerin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen.

4. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Auftragnehmerin bestätigt worden sind. Die Auftragnehmerin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) keine Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

6. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien bei der Auftragnehmerin eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

V. Stornierungsfristen

1. Bei Absage des Auftraggebers:
Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird bei Hochzeiten eine Terminreservierungsgebühr in Höhe der Anzahlung einbehalten, oder fällig. Bei einer Stornierung ab 30 Tagen vor der Hochzeit wird jedoch insgesamt 70% des Gesamtbetrags fällig.

Bei sämtlichen anderen Shootings werden bei Vertragsrücktritt oder Terminabsagen 30% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an die Auftragnehmerin gezahlt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

Im Falle des Eintreten von Krankheiten, Verkehrsunfällen, Umwelteinflüssen oder ähnliches, die nicht in der Macht des Auftraggebers liegen, ist die Verschiebung des Termins möglich.

2. Bei Absage der Auftragnehmerin:
Die Auftragnehmerin behält sich vor, jederzeit, auch bereits gebuchte Leistungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen. Im Falle der Absage der Auftragnehmerin wird der bereits gezahlte Betrag vollständig erstattet.
Im Falle der Verlegung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, von dem er binnen einer Woche nach Verlegung Gebrauch machen muss.

VI. Bearbeitung

1. Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden.

2. Die nachträgliche Bear­beitung von Fotografien der Fotografin und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, dazu zählen auch Umfär­bung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung, Anwendungen von Filtern und Presets.

3. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, bei Fotografien der Fotografin im Inter­net elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urhe­berin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.


VII. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

VIII. Wiederruf

Widerrufsbelehrung für Verträge, bei denen eine Dienstleistung erbracht wird ist die Auftragnehmerin im Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber der Auftragnehmerin mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren.